Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen sie:
Die aktuellen Tarife finden sie hier im PDF Download
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Die erste Therapieeinheit ist bewilligungsfrei!
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Ab der zweiten Therapieeinheit benötigen sie ein chefärztliche Bewilligung damit sie einen Teil der Therapiekosten wieder
refundiert
bekommen!! Dazu
erhalten sie von mir nach der ersten Einheit ein Behandlungskonzept, welches sie gemeinsam mit der Überweisung zur chefärztlichen Bewilligung an ihre Krankenkasse
einschicken und bewilligen lassen müssen!
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Weiters müssen Verordnungen bei SVS und KFA Versicherten spätestens nach der zweiten Behandlungseinheit chefärztlich bewilligt
werden.
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Die Abrechnung der Ergotherapie erfolgt nach Wahlarztprinzip, es besteht eine freie Honorarvereinbarung zwischen
Ergotherapeutin und den Krankenkassen
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Nach Beendigung der Therapie bzw. Beendigung eines bewilligten Therapieblockes erhalten sie von mir eine
Honorarnote.
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Nach Einzahlung des Betrages können sie die Honorarnote gemeinsam mit dem bewilligten Überweisungsschein und er
Einzahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse zur Refundierung einreichen.
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Bei Fragen und Unklarheiten können sie mich jederzeit kontaktieren!